Wohnen im Kulturdenkmal
Ein schönes Mehrfamilienhaus aus der Gründerzeit mit den für diesen Baustil typischen schmückenden Gesimsen. Hinter dem Haus befindet sich ein großer Garten in Hanglage.
Ausstattung
Duschbäder, Einbauküchen, Dachboden, Waschmaschine und Trockner für alle Mieter, Hof, Garten.
Lage
Die ca. 88.000 Einwohner zählende kreisfreie Stadt Flensburg grenzt nördlich an die Staatsgrenze zu Dänemark. Das Haus befindet sich im Stadtteil Sandberg.
Sämtliche Annehmlichkeiten des täglichen Bedarfs, wie Kindergärten, Schulen, Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten etc. sind in der näheren Umgebung vorhanden.
Der Achter de Möhl ist ein Stadtbezirk der kreisfreien Stadt Flensburg und liegt im heutigen Stadtteil Sandberg. Das Gebiet um die ehemaligen Mühlenteiche entwickelte sich vor allem ab Ende des 18. Jahrhunderts und wurde im 19. Jahrhundert zu einer Arbeiter-Vorstadt. Das östliche städtische Areal des Kleinen Mühlenteichs wird Achter de Möhl (Hinter der Mühle – der königlichen Wassermühle) genannt. Vor 1874 bildete diese Gebiet die eigenständige Landgemeinde Fischerhof, dessen Name mittlerweile in Vergessenheit geraten ist.
Wie wohnt es sich im Denkmal?
Nicht jeder lebt in historischen Mauern, hinter stilvollen Fassaden oder in einem Gebäude eines berühmten Architekten. Modernisierte oder sanierte Altbauten sind bei Mietern begehrt, da sie eine hohe Wohnqualität bieten.
Nach dem Denkmalschutzgesetz sind Kulturdenkmäler gesetzlich geschützt. Viele Gebäude in der Teichstraße sind in der Denkmalliste der oberen Denkmalschutzbehörde gelistet. Mieter, die in einem denkmalgeschützten Haus wohnen, haben dieselben Rechte und Pflichten wie alle anderen Mieter auch. Selbstverständlich dürfen sie die Wände streichen oder Gegenstände an die Wände dübeln.
Sonstiges
Das Mehrfamilienhaus liegt in Flensburg, Teichstraße 39.
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